Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vermittlungsprovision
a) Der Anspruch auf Vermittlungsprovision für "NEUHAUSER IMMOBILIEN" entsteht, wenn durch Vermittlung (Namhaftmachung) der Firma "NEUHAUSER IMMOBILIEN" "ein Rechtsgeschäft (z.B. Kauf, Miete, Pacht, Tausch) rechtswirksam zustande kommt und unterfertigte Verträge über das Rechtsgeschäft vorliegen.
b) Die Vermittlungsprovision ist innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungslegung zu entrichten. Vermittlungsprovisionen sind ausschließlich an "NEUHAUSER IMMOBILIEN" zu entrichten, welche entsprechende Zahlscheine zur Verfügung stellt.
c) Der Anspruch auf Vermittlungsprovision entsteht auch dann, wenn ein anderes als vereinbartes Rechtsgeschäft z. B. Kauf statt Miete abgeschlossen wird, oder durch die von "NEUHAUSER IMMOBILIEN" vermittelten Vertragspartner eine andere als die in der Vermittlungsvereinbarung vorgesehene Liegenschaft (z.B. Wohnung statt Haus) zum Vertragsgegenstand gemacht wird.
d) Wenn ein Rechtsgeschäft nicht mit einem von "NEUHAUSER IMMOBILIEN" genannten Interessenten sondern mit eintrittsberechtigten Personen abgeschlossen wird (z.B. Vorkaufsrecht, Wiederkaufsrecht, etc...), ist die vereinbarte Vermittlungsprovision gleichfalls zu entrichten.
2. Höhe der Vermittlungsprovision
a) Die Höhe der vereinbarten Vermittlungsprovision ist schriftlich festzuhalten, auch mündliche Vereinbarungen sind rechtswirksam. Vereinbarungen sind nur im Sinne der Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie, BGBl. Nr. 323/1978 i.d.g.F. über die Ausübungsregeln für Immobilienmakler, rechtswirksam. Die Bemessungsgrundlage stellt immer der tatsächlich vermittelte (erzielte) Kauf-, Miet-, Pachtpreis dar.
b) "NEUHAUSER IMMOBILIEN" ist berechtigt, Vermittlungsprovisionen mit beiden Vertragspartnern eines Rechtsgeschäftes zu vereinbaren.
3. Weitergabe von Informationen
Die Weitergabe von Informationen von "NEUHAUSER IMMOBILIEN" durch den Auftraggeber über mögliche Rechtsgeschäfte an Dritte ist nicht zulässig. Führt eine Weitergabe einer solchen Information/en zum Abschluß eines Rechtsgeschäftes, so ist die vereinbarte Vermittlungsprovision zur Zahlung fällig.
4. Rücktritt von Verkaufsvormerkung
a) Die Dauer der Vereinbarung ergibt sich aus der mit dem Auftraggeber geschlossenen Verkaufsvormerkung. Der Auftraggeber hat einen Widerruf der Verkaufsvormerkung bzw. die selbständige Verwertung der Liegenschaft (z. B. Verkauf, Vermietung etc.) "NEUHAUSER IMMOBILIEN" mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen. Sofern zu diesem Zeitpunkt noch kein Anbot von "NEUHAUSER IMMOBILIEN" vorgelegt wurde, ist keine Vermittlungsprovision oder sonstiger Kostenersatz zu leisten.
b) Die Vermittlungsprovision ist nach einem Widerruf nur dann fällig und zu bezahlen, wenn mit einem von "NEUHAUSER IMMOBILIEN" namhaft gemachten Interessenten ein Vertrag zustande kommt. Gleichfalls hat der Auftraggeber an "NEUHAUSER IMMOBILIEN" die vereinbarte Vermittlungsprovision sowie einen allfälligen Schadenersatz (z. B. aus eingehenden Provisionsansprüchen gegenüber Käufer) zu bezahlen, sofern der Auftraggeber ein Anbot in Übereinstimmung mit einer aufrechten Verkaufsvormerkung ablehnt, ohne daß wichtige Gründe vorliegen.
5. Reservierungen (Kauf, Miete, Pacht)
Reservierungen von Kunden/Interessenten/Firmen können nur nach Absprache mit dem Auftraggeber gewährt werden. Die Reservierungen von Liegenschaften können ausschließlich mit 7 Werktagen abgeschlossen werden. Wird während der Reservierung, trotz Zusage einer Finanzierungszusicherung ohne wichtigen Grund das Rechtsgeschäft nicht abgeschlossen, gebührt "NEUHAUSER IMMOBILIEN" die angemessene entgangene Vermittlungsprovision.
6. Datenschutz
"NEUHAUSER IMMOBILIEN" darf die überlassenen Daten nur zum Zwecke der Erfüllung des Auftrages an Dritte weitergeben.
7. Zusatzvereinbarungen
Zusatzvereinbarungen bedürfen ausschließlich der Schriftform.
8. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist immer der Standort der Firma "NEUHAUSER IMMOBILIEN" in Klagenfurt.
9. Allgemeine Informationen
a) Alle Verkaufs-, Miet- und Pachtinformationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Eine Überprüfung der uns vorgelegten Unterlagen, des Zahlenmaterials und der erteilten Auskünfte hinsichtlich Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere auch der Flächenangaben, wurde von "NEUHAUSER IMMOBILIEN" nicht vorgenommen. Da sich unsere Ausführungen zum großen Teil auf Angaben Dritter stützen, kann "NEUHAUSER IMMOBILIEN" eine Haftung für deren Richtigkeit nicht übernehmen.
b) Die technischen Anlagen, wie Heizung, Elektroinstallationen und dergleichen sind von "NEUHAUSER IMMOBILIEN" auf ihre Funktionsfähigkeit nicht überprüft worden!
c) Aus formellen Gründen bitten wir Sie ausdrücklich, von Direktkontakten abzusehen und Termine für Besichtigungen und Informationsgespräche ausschließlich über "NEUHAUSER IMMOBILIEN" zu vereinbaren. Sollten Direktkontakte zustande kommen ohne "NEUHAUSER IMMOBILIEN" darüber informiert zu haben, behalten wir uns Schadenersatzansprüche vor.


