Friedenskronenzins


Gesetzlich geregelter Mietzins für Altmietverträge über Wohnungen und Geschäftsräume auf der Grundlage des vor dem 1. Weltkrieg in Kronenwährung vereinbarten Mietzinses (Stichtag 1.8.1914). Beträgt für Wohnungen S 1.?(seit 1951) und für Geschäftsräume S 3,-- (seit 1969) pro Friedenskrone.

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