Loggia


Aus dem italienischen (Loge), einer Wohnung vorgelagerter Raum, der ? im Gegensatz zu einem Balkon ? nur an einer Seite offen, sonst aber an fünf Seiten von Wänden, Boden und Decke umschlossen ist. Die Bodenfläche einer Loggia gehört ? anders als Balkon- und Terrassenflächen ? zur Nutzfläche i. S. des § 17 Mietrechtsgesetz.

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